AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FUSSBALL CAMPS + EINZEL/KLEINGRUPPENTRAINING1. Vertragsabschluss

1.Veranstalter der Fussball Camps + Einzel / Kleingruppentraining:
Förderverein der Fussballjugend in Markdorf e.V. – Birnenweg 1 – 88677 Markdorf
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular: www.gehrenbergtalente.de/camp

2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich, sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.

3. Bezahlung
Nach der Anmeldung über folgende Bankverbindung
Förderverein der Fussballjugend in Markdorf e.V.
IBAN DE04 6905 0001 0026 4636 95
Verwendungszweck: Fussballcamp + Name des Kindes

4. Rücktritt und Kündigung
Förderverein der Fussballjugend in Markdorf e.V. kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Wenn die festgelegte Zahl von 20 Teilnehmern nicht erreicht wird.
b) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung desFörderverein der Fussballjugend in Markdorf e.V. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des bezahlten Betrages.
4.1  Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
4.2  Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 50% Storno und Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
4.3  Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine volle Rückerstattung des Teilnehmerbetrages

5. Versicherungen
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Trainingseinheiten und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.

6. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und eventuelle Schäden während der Trainingsdauer sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten sowie durch die Versicherung des Förderverein der Fussballjugend in Markdorf e.V. abgesichert.

7. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten des Förderverein der Fussballjugend in Markdorf e.V. alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Förderverein der Fussballjugend in Markdorf e.V.. durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten